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Foto eines Unfallopfers

Ein Mann wird in einer Baugrube verschüttet und erstickt. Ein Boulevardblatt veröffentlicht ein Foto, das zeigt, wie zwei Kollegen den Verunglückten bergen. Das Gesicht des Mannes ist deutlich zu erkennen. Die Ehefrau beschwert sich beim Deutschen Presserat. Sie vermutet, dass das Foto von einem Augenzeugen des Vorfalls gemacht und an die Zeitung veräußert worden ist. Die Rechtsabteilung des Verlages sieht in dem Foto ein zeitgeschichtliches Dokument. Die Veröffentlichung sei zudem im Hinblick auf die Informationspflicht der Presse geboten gewesen. (1994)