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Beurteilung

Unter der Überschrift “Der Überflieger” veröffentlicht eine Wochenzeitung das Porträt eines bekannten Managers. Im Rahmen des Artikels werden in einem umrandeten Einschub auch Freunde und Gegner des Vorstandsvorsitzenden aufgelistet. Unter den Gegnern findet sich auch der Manager einer Konkurrenzfirma, dem der Porträtierte bescheinigt, inkompetent und jähzornig zu sein. Der so Charakterisierte beschwert sich beim Deutschen Presserat. Er hält die Berichterstattung nachweislich für unrichtig. Der zitierte Kollege habe ihm in einem Schreiben versichert, dass er “mit dem betreuenden Redakteur nicht über unsere Beziehungen gesprochen habe.” Es entspreche nicht seinem Stil, den Dialog mit Wettbewerbern unter einem vorgegebenen redaktionellen Schema “Freunde – Gegner” zu führen. Der Beschwerdeführer sieht durch die in der Berichterstattung dem Managerkollegen zugeschriebene Beurteilung sein Ansehen beeinträchtigt. So stelle die bislang unterbliebene Richtigstellung einen Verstoß nach Ziffer 3 des Pressekodex dar. Die Chefredaktion der Zeitung bestätigt, dass die Behauptung, der eine halte den anderen für inkompetent und jähzornig, nicht auf einem Zitat des Porträtierten beruht, sondern auf einer Einschätzung des Konkurrenz-Verhältnisses der beiden Manager, wie es sich auch während und nach einer Auseinandersetzung zwischen beiden in der Talkrunde eines privaten Fernsehsenders der Öffentlichkeit und Mitarbeiten dargeboten habe. Bei dieser Diskussionsrunde sei es zu einer für Führungskräfte der Wirtschaft ungewöhnlich heftigen Auseinandersetzung zwischen den beiden Managern gekommen. Da es sich aber nicht um ein wörtliches Zitat handele, sieht die Zeitung keine Veranlassung zu einer Richtigstellung. (1996)