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Eine Berliner Zeitung bringt in Zusammenhang mit den von der Bundesregierung und den Alliierten ergriffenen Maßnahmen gegen Syrien auf ihrer Seite 1 die Aufmacher-Überschrift »Raus!«, ohne dass damit ein informierender Bericht verbunden ist. Ein Leser des Blattes sieht vor dem Hintergrund der besonderen Situation Berlins und eines »wegen der Ausländersituation permanent gereizten Klimas« in dem imperativen »Raus!« den Tatbestand der Volksverhetzung und der Diffamierung und Diskriminierung von Ausländern. Dieses »Raus!« habe objektiv »Totschlage-Charakter«. (1986)