Entscheidungen finden

Begriff »Hochstapler«

Unter der Überschrift »Schicki-Micki-Prinz als Hochstapler enttarnt berichtet eine Boulevardzeitung über die Geschäfte eines Immobilienhändlers in den neuen Bundesländern. So habe der Mann Im März 1991 einen Kaufvertrag über 68 Hektar Bauland unterschrieben. Die Grundstücksbesitzer hätten bis heute (Oktober 1991) keinen Pfennig von der Kaufsumme gesehen. Auch die Gerichts- und Notarkosten sowie die Grunderwerbssteuer seien noch nicht bezahlt worden. Ein Makler sehe sich arglistig getäuscht. Er habe den Kaufvertrag angefochten. Die Zeitung verweist auf zwei weitere Makler anderorts, die für abgeschlossene Kaufverträge ebenfalls kein Geld erhalten haben. Ein namentlich genannter Makler wird mit den Worten zitiert: »Der ist der klassische Hochstaplern. Der Betroffene sieht sich in seiner Ehre verletzt und beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die Grundstücksverkäufer hätten deshalb noch kein Geld gesehen, weil der Kaufpreis noch nicht fällig sei. Gleiches gelte für die Grunderwerbssteuer. Das einem Makler unterstellte Zitat werde von diesem bestritten. Die Zeitung steht zu Ihrem Beitrag. Der Beschwerdeführer habe in einer Vermögensaufstellung Grundvermögen ausgewiesen, obwohl es zu dem Grunderwerb gar nicht gekommen sei. Die Kaufverträge seien von den Verkäufern wegen arglistiger Täuschung angefochten worden. Die Behauptung des Beschwerdeführers, dass der Verkaufspreis nicht fällig sei, könne nur auf Verdrängung des tatsächlichen Sachverhalts zurückzuführen sein. Wer in unredliche Weise sein Vermögensverzeichnis aufblähe, um auf diese Art und Weise in den Genuss von Finanzierungshilfen zu kommen, könne selbst als Betrüger bezeichnet werden. Es sei Aufgabe der Medien, durch eine solche Berichterstattung insbesondere die Bevölkerung in den neuen Bundesländern vor derartigen Geschäftsleuten zu warnen (1991)