Wahrheitsgehalt
Eine Tageszeitung berichtet über einen ehemaligen RAF-Anwalt, seinen ständigen Kampf gegen den Staat BRD sowie seinen angeblichen Überlauf zur DDR-Staatssicherheit. Die Autorin nimmt die Verhaftung des Mannes wegen des Verdachts geheimdienstlicher Tätigkeiten zum Anlass, Einzelheiten aus dem Leben des Anwalts darzustellen. Dabei erwähnt sie, dass der Betroffene eingestanden habe, das Info-System zwischen Kämpfern und Häftlingen der »Rote-Armee-Fraktion« mit aufgebaut zu haben. Diese Behauptung stimme nicht, stellt ein Kollege des Anwalts in seiner Beschwerde beim Deutschen Presserat fest. Der Artikel verstoße gegen die Gebote der journalistischen Fairness und Unschuldsvermutung sowie gegen das Verbot diffamierender Äußerungen. Als Quelle für ihre Behauptung verweist die Zeitung auf eine Buchveröffentlichung, gibt aber zu, dass das Wort »eingestehen« nicht klar zu belegen sei. (1992)