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Diskriminierung von Asylbewerbern

Ein ägyptischer Asylbewerber stellt einen Pappkarton auf die noch nicht ausgeschaltete Platte eines Elektroherdes und verursacht damit einen Brand. Die örtliche Zeitung berichtet über den Vorfall und folgert: »Mit den Feinheiten eines Elektroherdes war ein ägyptischer Asylbewerber (.:.) offenbar nicht vertraut.« Ein Leser des Blattes betont in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat, dass unachtsamer Umgang mit Haushaltsgeräten kein Verhalten sei, das gerade für Asylbewerber typisch wäre. Die Häme, die aus der inkriminierenden Passage spreche; wiege gerade in einer Zeit schwer, in der der sensible Umgang mit dem Thema Ausländer/Asylbewerber oberstes journalistisches Gebot sein müsse: Die Zeitung erklärt; dass sie die Betroffenheit über die Meldung sehr gut verstehen könne. Der Hinweis auf Nationalität und Asylbewerber-Status des Brandverursachers sei in der Tat dazu geeignet, Vorurteile zu nähren. Der unbedacht formulierte Text spiegele keineswegs die journalistische Grundhaltung der Zeitung zur Asyl- und Ausländerproblematik wider. (1993)