Anonyme Beschuldigung
In einem Bericht über einen Gefangenenausbruch aus einer in ihrem Verbreitungsgebiet gelegenen Strafanstalt erhebt eine Lokalzeitung schwerwiegende Vorwürfe gegen einen Vollzugsamtsinspektor, den sie mit vollem Namen nennt: Obwohl von Gefangenen über die Möglichkeit einer Flucht durch ein Oberlicht informiert, habe der Mann nichts unternommen. Einen Tag nach dem Ausbruch sei er gar in Urlaub gefahren, ohne sich weiter um die Angelegenheit zu kümmern. Sein Dienstposten als Leiter des Bereichs Sicherheit sei ihm nicht im Wege eines Ausschreibungsverfahrens übertragen; sondern vererbt, worden. Die Zeitung beruft sich auf Aussagen von Mitarbeitern der Justizvollzugsanstalt, die in einem anonymen Schreiben enthalten seien. Der Vollzugsbeamte wendet sich mit einer Beschwerde an den Deutschen Presserat. Er bemängelt die Nennung seines Namens und sieht sich in seiner Ehre zutiefst verletzt. Nicht er, sondern die Bediensteten, u. a. der Schichtleiter, seien für den Ausbruch verantwortlich. Er habe sich sofort nach Bekannt werden des Ausbruchs an Ort und Stelle mit dem Stellvertretenden Anstaltsleiter verständigt und sei erst in Urlaute gefahren, als das durch den Ausbruch beschädigte Fenster repariert gewesen sei. Seine Stelle sei regulär ausgeschrieben worden. Er habe das Amt von seinem Vorgänger übernommen, nachdem er seit mehr als einem Jahr auf diesem Dienstposten offensichtlich ordentliche Arbeit geleistet habe. Zu dem Vorwurf der Zeitung, er wolle aus verständlichen Gründen keine Stellungnahme abgeben; erklärt er, ohne Zustimmung seines Anstaltsleiters dürfe er sich gegenüber der Presse nicht äußern. Der Autor formuliere dies in seinem Bericht jedoch so, dass der Leser denken solle, er hätte etwas zu verbergen. Die Chefredaktion des Blattes hat den Eindruck, dass dem Beschwerdeführer materiell ein Stück Unrecht widerfahren sei, und bedauert das. Doch für die formalen Hindernisse, die' eine andere Behandlung der Sache durch die Presse verbaut hätten, seien er selbst bzw. seine vorgesetzte Dienststelle verantwortlich. (1994)