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Ritualmord unbewiesen

Eine Fernsehzeitschrift kündigt die Ausstrahlung eines Films über die Ermordung eines 15jährigen durch drei Mitschüler an. Der Stoff des Films sei nicht der Phantasie eines Drehbuchautors entsprungen. Die grauenhafte Geschichte sei tatsächlich passiert. Und vieles sei noch furchtbarer als das, was das Fernsehen zeigt. Im Text unter der Überschrift »Mitten unter uns - Satanskult« wird die eigentliche Tat vor dem Hintergrund satanischer Kulte geschildert. Diese wird als »Ritualmord« bzw. als »Mord im Namen des Teufels« bezeichnet. Von den Tätern heißt es; dass sie sich »Kinder Satans« nennen, dass sie u. a. blutrünstige Videos drehten und Friedhöfe verwüsteten: Der Vater einer der verurteilten Täter beklagt beim Deutschen Presserat eine falsche Berichterstattung und moniert Behauptungen mit teilweise ehrverletzendem Charakter, U. a. sei die Behauptung, die Tat sei ein »Ritualmord« und stehe im Zusammenhang mit einer angeblichen Satanskultverehrung, ohne Anhaltspunkte. Dies sei nachdrücklich während der Gerichtsverhandlung bestätigt worden. Der Rechtsvertreter der Zeitschrift ist der Meinung, dass der Artikel keine wahrheitswidrigen Behauptungen enthält. Grundlage der Information sei ein vom Fernsehsender erstelltes Presse-Info. In diesem werde ausdrücklich darauf Bezug genommen, dass die Idee zum Film auf der rituellen Tötung des Schülers beruhte. Insgesamt ist der Rechtsvertreter der Meinung, dass die Bezeichnung der Tat als »Ritualmord« eine zulässige Wertung sei. Die Täter hätten bereits Jahre vor dem Mord ihre Bereitschaft zum Töten sowie zum Opfern von Menschen bekundet und sich ernsthaft mit satanischen Ritualen befasst. Als Beleg führt der Rechtsanwalt u: a. Auszüge aus einer Schülerzeitung und aus einer Buchveröffentlichung mit dem Titel »Satanskinder« an. (1995)