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Brutalität im Internet

Hinweise auf Websites ohne vorherige Prüfung des Inhalts

Ein Internet-Magazin berichtet unter der Überschrift „Das suchen Frauen im Web“ über die Nutzung des Internets durch Frauen. Dem Beitrag beigestellt ist eine Liste von Seiten, die laut einer Exklusivumfrage von Frauen besonders häufig besucht werden. Die Zentralstelle der Obersten Landesjugendbehörden für Jugendschutz in Mediendiensten beanstandet in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat, dass ein Teil der aufgeführten Seiten pornografische Inhalte hätten. Sie seien Inbegriff einer sensationellen Darstellung von Gewalt und Brutalität. In eklatanter Weise werde hier die Menschenwürde verletzt. Die Beschwerdeführer kritisieren, dass die Redaktion die erwähnten Seiten offensichtlich nicht auf ihren Inhalt geprüft habe. Kontext von Textbeitrag und Umfrageergebnis stünden in einem abstrusen Widerspruch, da sich die Frage stelle, weshalb in der Beliebtheitsskala von Frauen ausgerechnet eine Website wie rotten.com an oberster Stelle stehen sollte. Man vermute, dass das Umfrageergebnis von der Redaktion blind übernommen worden sei. Die Chefredaktion des Magazins gesteht ein, dass der Redaktion in der Tat ein schwerwiegender Fehler unterlaufen sei. Die fest verankerten Regeln von Recherche und Gegenrecherche seien verletzt worden. Dafür entschuldige man sich sowohl beim Beschwerdeführer als auch beim Presserat. Ähnlich äußert sich auch der Geschäftsführer der betroffenen Verlagsgruppe. In enger Kooperation mit jugendschutz.net wolle man in Zukunft derartige Fehler völlig ausschließen. (2001)