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Sensationsmache

Unter der Überschrift »Jugo-Krieg: Vergewaltigungen als Porno-Videos verkauft« schreibt eine Boulevardzeitung über Pornohändler, die auf Video gefilmte Tötungs- und Vergewaltigungsverbrechen verkaufen. Es wird über eine Massentötung mit Kreissägen berichtet. Über die Vergewaltigung moslemischer Frauen vor laufenden Videokameras. Der Preis pro Filmkopie wird mit 10.000 Mark angegeben. Ein Mitglied des Deutschen Presserats leitet ein Beschwerdeverfahren ein. Es wendet sich gegen die Form, in der das Thema angeboten wird. Es sei unangemessen und verletze die Menschenwürde, Videoaufnahmen von Gewalttaten, die Menschen im früheren Jugoslawien begehen, als »Killer- und Vergewaltigungsvideos« zu bezeichnen. Leiden würden kommerziell verwertet. Der Ausdruck »Kreissägen-Hinrichtung« stelle die geschilderten Vorgänge als Sensation dar. Auch die Formulierung »Vergewaltigungs-Orgie« sei nicht angemessen. Hier werde der Zusammenhang zu lustvoller Sensation hergestellt. Die Redaktion verweist auf die einleitenden Worte des Artikels: »Es sind perverse Schweine!«. Somit könne man nicht behaupten, die dann folgende Schilderung grauenhafter Vorgänge diene weniger deren Verurteilung als der Sensationsmache. (1993)