Spitzname
Eine Boulevardzeitung berichtet, dass sich Anwohner einer Straße mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich gegen die Auflage neuer Erschließungsgebühren durch die Stadt gewehrt haben. »Wieder Niederlage für, Gully-Udo« lautet die Überschrift. Mit »Gully-Udo« ist der Bürgermeister der Stadt gemeint. Dabei wird darauf angespielt, dass dieser im Rahmen der Stadtsanierung die Gullydeckel mit dem Stadtwappen hatte versehen lassen. Der Bürgermeister sieht in der Bezeichnung »Gully-Udo« eine Ehrverletzung und beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die Stadtverordnetenversammlung habe seinerzeit mit großer Mehrheit die Sanierung des Marktplatzes beschlossen. Die Angriffe der Zeitung gegen den Bürgermeister seien schon deswegen in keiner Weise angebracht, da es sich um eine Kollegialentscheidung des Magistrats gehandelt habe, die überhaupt nicht erkennen lasse, wer im einzelnen für oder gegen die Entscheidung votiert habe. Die Zeitung hält die Beschwerde für unbegründet. Die Kosten für die Erneuerung der Gullydeckel seien den Anlegern des Markplatzes auferlegt worden. Dies hätte zu heftiger Kritik und mehreren Rechtsstreitigkeiten geführt. Die Redaktion ist deshalb der Auffassung, dass es weder schmähend noch ehrverletzend sei und erst recht kein Angriff auf die Würde des Betroffenen, wenn sie die in der Stadt übliche Bezeichnung des Bürgermeisters als »Gully-Udo« kolportiere. (1994)