Falsche Information korrigiert
Unter der Überschrift »Windei« kommentiert eine Lokalzeitung die Demonstrationsveranstaltung einer Umweltinitiative gegen eine gleichzeitig stattfindende Motorsport-Rallye. Die geringe Zahl der Teilnehmer, die im Widerspruch zu der laut Zeitung groß angekündigten Demonstration steht, ist für den Verfasser des Kommentars Anlass, den Widerstand gegen den Motorsport kritisch zu beleuchten. Zum Verhalten der Demonstranten stellt der Verfasser die Frage: »Doch musste es sein, dass man ein behindertes Kind verschiebt, diesem ein Tafel mit einem Spruch gegen die Rallye-Veranstaltung umhängt, nur um Aufmerksamkeit oder Mitgefühl zu erregen?« Die Pressesprecherin der Umweltinitiative wendet sich an den Deutschen Presserat. Sie sieht in der Passage über das Kind einen Verstoß gegen ethische Grundsätze. Das betroffene Kind sei nicht geistig behindert, sondern habe lediglich eine leichte Missbildung im Ohrbereich. Die Zeitung erklärt, der Verfasser habe in seinem Kommentar die Thematik mit dem Hinweis auf das Kind zugespitzt. Helfer und Organisatoren der Rallye hätten ihm mitgeteilt, unter den Kindern, die an der Demonstration teilgenommen hätten, sei auch ein behindertes Kind gewesen. Die Zeitung veröffentlicht im Nachgang zum Kommentar mehrere kritische Leserbriefe, u. a. der Beschwerdeführerin. Außerdem entschuldigt sich die Redaktion für die Formulierung über das Kind. (1995)