Krankheit
Kommentar nennt Details der seelischen Erkrankung einer Kreistagskandidatin
Eine Regionalzeitung kommentiert die Kandidatur einer Psychologin bei den Wahlen zum Kreistag. Dass die Frau überhaupt auf die Liste einer Partei kam, schreibt der Autor, sei zweifellos eine echte Panne. Vielen Menschen in der Stadt sei nicht verborgen, dass die Betroffene entgegen ihren Beteuerungen offenbar an einer seelischen Krankheit leide. Der Verfasser des Kommentars begründet diese Einschätzung und schreibt, dass die Frau an Wahnvorstellungen leide und zum großen Teil in einer irrealen Welt lebe. Dies habe ein Amtsgericht festgestellt. Zitiert wird aus einem Gutachten, das besagt, dass die Frau an einer paranoiden Psychose leide. Die Betroffene ruft den Deutschen Presserat an. Sie kritisiert die Nennung ihres Namens und eine Schädigung ihres Ansehens. Die Chefredaktion der Zeitung erklärt dazu, die Probleme der Kandidatin seien der Zeitung bereits seit Jahren bekannt, aber bisher kein Thema gewesen. Da sich die Frau um ein öffentliches Amt bewerbe, sei sie aus dem Schatten der reinen Privatperson herausgetreten. Über die Diskussion innerhalb der betroffenen Partei, ob die Frau für ein öffentliches Amt kandidieren solle, habe man berichten müssen. Dabei sei es sinnvoll gewesen, nicht um den heißen Brei herumzureden, obwohl man wisse, dass gerade bei einer solchen Krankheit der Persönlichkeitsschutz sehr hoch anzusiedeln sei. Die Zeitung habe jedoch dem Leser verdeutlichen müssen, warum innerhalb der Partei eine Diskussion um die Person der Frau geführt werde. Bei der Berichterstattung habe man sich auf die Kopie einer Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft und eines Urteils des Amtsgerichts bezogen. Darin sei von einer paranoiden Psychose und von Wahnvorstellungen die Rede. (1999)