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Zitat

Ein Boulevardblatt schildert einen spektakulären Entführungsfall, der mit dem Verdacht endet, dass die Eltern ihren 18 Monate alten Sohn selbst getötet haben. Die Zeitung zitiert angebliche Geständnisse der Eltern. Tags zuvor hatten Staatsanwaltschaft und Polizei eine Pressekonferenz veranstaltet und Einzelheiten zu dem Fall mitgeteilt. In einer Beschwerde beim Deutschen Presserat stellt das zuständige Polizeipräsidium fest, dass den in Haft befindlichen Beschuldigten Zitate unterstellt worden seien, die sie tatsächlich gar nicht geäußert hätten. Die »Geständnisse« seien in Vernehmungsprotokollen enthalten, aber in völlig anderer Textfolge und Wortwahl. Die Ermittlungsakten seien zu keiner Zeit aus dem Bereich Polizei/Staatsanwaltschaft an Dritte weitergeleitet worden. Eine Leserin, die sich gleichfalls an den Presserat wendet; nennt den Artikel »grausig«. Die Rechtsabteilung des Verlags betont, es sei wahrheitsgemäß und zutreffend über die Tötung des Jungen berichtet worden. (1993)