Schmähkritik
Informationsdienst verbindet Namen eines Finanzberaters mit Schweinerei
Ein Finanzberater, der mehrere Fonds betreut, beschwert sich beim Deutschen Presserat darüber, dass er in einem Branchen-Informationsdienst laufend persönlich angegriffen und diffamiert werde. So heißt es in einer Ausgabe, der Mann gehöre in Ketten gelegt. Sein Name wird mit einer Schweinerei in Verbindung gebracht, die, wenn nicht schon strafrechtlich relevant, zumindest zivilrechtlich zu ahnden sei. In einer anderen Ausgabe wird die Frage gestellt, aus welchem Topf seiner Fonds er prospektgemäß 7 Prozent Ausschüttung schöpfen wolle, wenn nicht aus der Substanz. Wörtlich wird anschließend gefragt: “Ob er sich im Karneval Mut antrinken muss, um diese Frage wahrheitsgemäß zu beantworten?” Der Rechtsvertreter des Informationsdienstes ist der Ansicht, es sei keine Missachtung des Beschwerdeführers, wenn die Zeitschrift spekuliere, ob der Betroffene sich im Karneval Mut antrinken müsse, um eine Frage des Informationsdienstes wahrheitsgemäß zu beantworten. Der Beschwerdeführer werde lediglich etwas “gekitzelt”, weil er vor der Beantwortung einer ihm nicht angenehmen Frage kneife. Damit sei er jedoch nicht als Alkoholiker dargestellt worden. Der Begriff “Schweinerei” sei zwar hart, aber er sei aus dem Zusammenhang gerissen. Schließlich herrsche in der Branche der Kapitalanleger ein besonders derber Ton. Die Mitglieder dieser Branche seien solche Töne in ihren Informationsbriefen aber gewöhnt. (1998/99)