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Gerichtsberichterstattung

Eine Lokalzeitung berichtet über einen Strafprozess: Es geht um ein Sittlichkeitsdelikt. Der Autor erwähnt eine Schutzbehauptung des Angeklagten, der damit die betroffenen Kinder belastet. Der Artikel nennt weder den Angeklagten noch die beiden erwähnten Kinder namentlich oder auch nur mit Anfangsbuchstaben. Auch der Ort des Geschehens ist nicht erkennbar. Die Mutter eines der Kinder beschwert sich beim Deutschen Presserat über die Belastungen, die ihrer Familie auch durch die Berichterstattung erwachsen sind. (1986)