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Schleichwerbung

Das Freizeitmagazin einer Lokalzeitung enthält redaktionelle Beiträge und Anzeigen mit gleichem Bezug. Ein Zweispalter schildert die neuen Attraktionen eines Freizeitparks. In Foto und Text wird ferner ein Ponyhof vorgestellt. In zwei Anzeigenspalten daneben werden beide Unternehmen in Anzeigen präsentiert. Die Chefredakteurin einer Fachzeitschrift bittet den Deutschen Presserat um Überprüfung. Sie beanstandet, dass die Anzeigenkunden sogar in den Schlagzeilen genannt werden, und vermutet einen Verstoß gegen Ziffer 7 des Pressekodex. Die Chefredaktion der Zeitung erklärt, die Texte seien durch die Redaktion im Ganzseitenverfahren unabhängig von der individuellen Anzeige umbrochen worden: Erst die spätere Hinzufügung der Anzeigen durch die Technik habe zu dem eindeutigen Verstoß geführt. (1993)