Sportgericht
Eine Lokalzeitung berichtet über einen Handball-Jugendtrainer, der sich vor dem Bezirkssportgericht wird verantworten müssen, weil er einen Spieler unter falschem Namen eingesetzt hat. Die Zeitung erwähnt ein Zitat des Vorsitzenden des Sportgerichts, der die Vermutung geäußert hat, in diesem Fall handele es sich wohl um Betrug und Urkundenfälschung. Bezugnehmend auf diesen Vorgang wird über einen ähnlich gelagerten Fall berichtet, der bereits sechs Jahre zurückliegt. In diesem Zusammenhang werden die Namen der damals Beteiligten genannt und es wird darauf hingewiesen, dass jeder der Verantwortlichen damals wegen Falschaussage ein halbes Jahr Sperre und 500 D-Mark Geldbuße “aufgebrummt” bekam. Einer der beiden damals Betroffenen beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die Nennung seines Namens verstoße gegen sein Persönlichkeitsrecht. Außerdem werde er mit Begriffen wie “Urkundenfälschung” und “Betrug” in Zusammenhang gebracht. Weiterhin kritisiert er, dass der Leserbrief, den er gemeinsam mit dem zweiten damals Beteiligten geschrieben habe, nur mit seiner Unterschrift veröffentlicht worden sei. Die Redaktion habe ihn dazu nicht gehört. Die Chefredaktion der Zeitung erklärt, die sachlichen Inhalte des kritisierten Beitrags seien nicht strittig. Der Bezug zwischen den beiden Fällen sei aus zwei Gründen hergestellt worden. Jetzt müsse sich der Sohn des Beschwerdeführers in seiner Eigenschaft als Jugendtrainer für dasselbe Vergehen verantworten wie einst sein Vater. Zudem habe der Vorsitzende des Bezirkssportgerichts das Urteil vor sechs Jahren gegen den Vater einen Präzedenzfall genannt. Den Vorwurf, sie habe durch die Verwendung der Begriffe “Urkundenfälschung” und “Betrug” den Bezug zu schwerer Kriminalität hergestellt, weist die Zeitung zurück. Richtig sei, dass die Redaktion in einem Zitat die Aussage des Vorsitzenden des Bezirkssportgerichts veröffentlicht habe, dass es sich in dem neuerlichen Fall nach der Rechtsordnung des Handballverbandes um Betrug und Urkundenfälschung handele. Den Namen des Vaters habe man genannt, weil er ein “Amtsträger” sei. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung sei er Vorstandsmitglied und Jugendbetreuer des Handballsportvereins gewesen. Den Abdruck des Leserbriefs mit nur einer Unterschrift rechtfertigt die Chefredaktion mit der Auffassung, dass jeder Unterzeichner den Inhalt auch für sich allein vertritt. (1997)