Kritik an einem Popstar
Auftreten von Michael Jackson in der Öffentlichkeit hinterfragt
Eine Frauenzeitschrift zeichnet unter der Überschrift „Endstation Nervenklinik?“ ein Porträt des Popstars Michael Jackson, der sich mit seiner dunklen Hautfarbe nie habe identifizieren können. Früher habe man über seine Macken noch lachen können, mittlerweile sei der Zustand des Sängers erschreckend. Sein Gesicht sei nach unzähligen Schönheitsoperationen zu einer Maske erstarrt, die Nase sei nur noch zu erahnen, die Haut kalkweiß. Auch der seelische Zustand von „Jacko“ sei bedenklich. Seine wenigen engen Freunde hielten es nur noch für eine Frage der Zeit, bis er in der Nervenklinik lande. Auf den Inhalt eines Vortrages, den die Pop-Ikone unlängst in Oxford über das Thema „Wie Eltern und Kinder sich wieder näher kommen“ gehalten habe, habe niemand geachtet. Nach einem Weinkrampf am Mikrofon habe der Künstler allen Ernstes ein Gute-Nacht-Geschichten-Gesetz gefordert. Die Vizepräsidentin eines Michael-Jackson-Fanclubs wendet sich an den Deutschen Presserat. Die in dem Beitrag zitierten Aussagen von Jackson seien völlig aus dem Zusammenhang gerissen worden. Zudem sei die Beschreibung des Popstars ehrverletzend. Die Rechtsvertretung der Zeitschrift sieht in der Überschrift des Artikels eine zulässige Meinungsäußerung. Die Rede des Künstlers sei auszugsweise wiedergegeben worden, die Zitate seien nicht aus dem Zusammenhang gerissen. Es sei Aufgabe der Presse, öffentlich zu hinterfragen, wenn ein Superstar wie Michael Jackson sich so wie geschehen verändere. Hier seien Fragen negativer Art erlaubt. Solche Fragen habe die gesamte Presse gestellt, erklären die Anwälte unter Hinweis auf entsprechende Belege. Der Fanclub der Beschwerdeführerin habe inzwischen eine Hetzjagd auf den zuständigen Redakteur eingeleitet. Im Internet seien sein Name, sein Foto, seine Telefonnummer und seine E-Mail-Adresse veröffentlicht. Dabei würden Sätze wie „Das ist der Michael-Hasser“ oder „Das ist der Gossip-Schreiber“ gebraucht. (2001)