Persönlichkeitsrechte
Ein Boulevardblatt berichtet über eine Gasexplosion in einem Hochhaus. U. a. werden drei Opfer abgebildet. Ihre Vornamen und ihr Alter werden genannt. Die Familiennamen sind abgekürzt. Von einem der Getöteten wird in der Bildunterzeile berichtet, er habe nach Polizeiauskunft mehrere Vorstrafen. Zwei Leser begründen ihre Beschwerde beim Deutschen Presserat mit der Menschenverachtung, die in dem Hinweis auf die Vorstrafen eines der Opfer zum Ausdruck komme. Die Redaktion räumt ein, bei der Produktion einen schwerwiegenden Fehler begangen zu haben. Sie habe sich geschämt und ich in einer Notiz am folgenden Tag bei den Lesern und etwaigen Angehörigen des Verstorbenen entschuldigt. (1994)