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Namensnennung

In ihrem Polizeireport meldet eine Lokalzeitung, dass zwei 13jährige Mädchen von vier 16-17jährigen Mädchen erpresst worden seien. Letztere hätten die beiden “heftig bedrängt”, bis diese ihre Wertsachen herausgaben. Der Fall werde von der Polizei als “räuberische Erpressung” behandelt. Die Täterinnen sind noch nicht gefasst. Eine der Erpresserin wird näher beschrieben und mit ihrem eventuellen Vornamen genannt. Die Lehrerin der mutmaßlichen Täterin beschwert sich beim Deutschen Presserat. Sie ist der Ansicht, dass durch die Namensnennung das Persönlichkeitsrecht des Mädchens verletzt worden sei. Die Zeitung beruft sich darauf, dass sie im Benehmen mit der Polizei gehandelt habe. Der Name sei nicht vollständig genannt worden und es werde auch nicht definitiv behauptet, dass die genannte Person tatsächlich an dem Geschehen beteiligt war. Die Beschreibung der mutmaßlichen Täterin in dieser Form sei aber mit Blick auf die Schwere der Tat und die Folgen für die Opfer gerechtfertigt. (1996)