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Leserbrief

Absender eines Leserbriefes nicht als Anagramm erkannt

Eine Lokalzeitung veröffentlicht einen Leserbrief, der sich mit der Absetzung eines Büchereileiters beschäftigt. Der Brief ist mit einem Namen unterzeichnet, der von hinten gelesen den Namen ergibt, den der Leiter der Bücherei trägt. Der Betroffene ist sich sicher, dass der Leserbrief fingiert ist. Er ruft den Deutschen Presserat an. Die Redaktion hätte erkennen müssen, dass der Absender ein Anagramm seines Namens ist. Der Ressortleiter der Kulturredaktion erklärt, keinem Redaktionsmitglied sei dies aufgefallen. Die Redaktion habe den Brief veröffentlicht, nachdem sie sich bei der Stadtverwaltung nach der Existenz der Absenderanschrift erkundigt habe. Dass im selben Ort auch der Beschwerdeführer wohne, sei der Redaktion nicht bekannt gewesen. Nachdem sich der Büchereileiter am Erscheinungstag des Leserbriefes beim stellvertretenden Chefredakteur der Zeitung beschwert hatte, habe man am darauf folgenden Tag an gleicher Stelle eine Berichtigung veröffentlicht. (2000)