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In einer ihrer Regionalbeilagen stellt eine Tageszeitung in Wort und Bild eine neue Geschirrserie vor, die in einem örtlichen Porzellanfachgeschäft gekauft werden könne. Das Foto zeigt einen Repräsentanten des Herstellers bei der Vorstellung des schlagfesten Porzellans im Laden. Ein Leser der Zeitung sieht in der Veröffentlichung eine Werbung, die vom übrigen Text nicht abgegrenzt und nicht mit dem Hinweis ”Anzeige” versehen worden sei. Er schaltet den Deutschen Presserat ein. Die Chefredaktion des Blattes hält die Kritik ihres Lesers für berechtigt. Sie räumt ein, dass Foto und Unterzeile in dieser Form nicht hätten erscheinen dürfen, und lässt den Presserat wissen, dass sie ihre Mitarbeiter in der zuständigen Redaktion an die bestehenden Regeln in der Berichterstattung über lokale Wirtschaftsthemen erinnert habe. (1996)