Anzeigenseite redaktionell gestaltet
Für den Leser auf Anhieb nicht als Werbung erkennbar
Eine Lokalzeitung veröffentlicht eine ganzseitige Anzeige einer Braunkohlegesellschaft, die redaktionell gestaltet ist und einer Textseite gleicht. Die Seite trägt den Vermerk “Aus dem Revier” sowie links und rechts in kleiner Schrift den Hinweis “Anzeige”. Ein Publizist nimmt Anstoß daran und führt Beschwerde beim Deutschen Presserat. Hier werde bezahlte Werbung als journalistisches Produkt getarnt. Die Chefredaktion der Zeitung räumt ein, dass der Anzeigencharakter aus der Gesamtanordnung auf den ersten Blick nicht zu erkennen sei. Man habe den Artikel zum Anlass genommen, mit der Anzeigenleitung für die Zukunft eine deutlichere Kennzeichnung solcher Anzeigenseiten zu verabreden. (1998)