Foto eines Unfallopfers
Porträt des Verunglückten wurde aus einer Todesanzeige herauskopiert
Ein Unglück in den Salzburger Bergen ist Thema eines großen Berichts in einer Boulevardzeitung. Sie schildert, wie ein 60jähriger Bergwanderer vor den Augen seines Sohnes 150 Meter in die Tiefe gestürzt ist. Dem Bericht ist ein Foto des tödlich Verunglückten beigestellt. Der Sohn beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die Veröffentlichung des Fotos, stellt er fest, verstoße gegen das Persönlichkeitsrecht seines Vaters. Die Familie hatte das Bild zur Veröffentlichung lediglich in der Todesanzeige freigegeben, nicht aber zur Illustration des Berichts über das Unglück. Die Zeitung erklärt, die Redaktion sei im Hinblick auf den hohen Verbreitungsgrad durch die Veröffentlichung des Fotos in zwei Lokalzeitungen davon ausgegangen, dass eine Veröffentlichung in ihrem Blatt dem Andenken des Toten in keiner Weise abträglich sein könne. In der Annahme, das Foto in der Todesanzeige sei im Einverständnis mit der Familie veröffentlicht worden, habe man eine Nachfrage bei den Angehörigen für nicht mehr notwendig gehalten. (1999)