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Namensnennung

Unter dem Titel »Die Erpresser-Mafia« berichtet ein Nachrichtenmagazin über Formen der organisierten Kriminalität in Deutschland. Dabei ist von zwei »gefürchteten PKK-Kassierern« die Rede, die die Polizei zu kennen glaube. Sie werden namentlich genannt. Es wird erwähnt, dass sie anerkannte Asylanten seien, dass gegen sie Ermittlungen wegen räuberischer Erpressung laufen. Davon unbeeindruckt schöpfe Glas Schläger-Duo auch weiterhin die Gewinne der örtlichen Rauschgifthändler ab. Einer der beiden lässt durch seinen Anwalt Beschwerde beim Deutschen Presserat einlegen. Er werde unter voller Namensnennung als Schwerverbrecher hingestellt, obwohl er mit den Beschuldigungen nichts zu tun habe und kein Ermittlungsverfahren gegen ihn laufe. Das zuständige Landgericht entspricht im einstweiligen Verfügungsverfahren dem' Unterlassungsanspruch. (1994)