Kontakt mit Geiselnehmer
Eine Tageszeitung berichtet, ein Hafturlauber habe einen Mann erschossen und danach sieben Geiseln genommen. Der Mann, dessen Name genannt wird, habe sich der Polizei gestellt, nachdem er dazu von einem Reporter der Zeitung telefonisch überredet worden sei. Unter der Zwischenüberschrift »Der ewige Verlierer - Wie Geiselnehmer sich zur Aufgabe überreden ließ« schildert das Blatt dann detailliert den Inhalt des Gesprächs mit dem Straftäter, der in dem einstündigen Telefonat »Vertrauen fasste« und sich »beruhigen« ließ. Der Leiter der Kriminalpolizeiinspektion, die den Fall bearbeitet, beschwert sich beim Deutschen Presserat. Das Verhalten des Berichterstatters habe die Arbeit der Polizei gestört. Durch das Telefongespräch sei für eine Stunde jede Kontaktaufnahme der Polizei zum Täter verhindert worden. Die Art der Gesprächsführung des Reporters habe die Geisel in erhebliche Gefahr gebracht. In ihrer Stellungnahme legt die Zeitung dar, dass der junge Mitarbeiter zwar mit der Recherche zu der Geschichte, nicht jedoch mit dem Telefonanruf bei dem Geiselnehmer beauftragt worden sei. Als die Redaktionsleitung von dem Telefonat erfuhr, nahm sie sofort Kontakt auf zur Einsatzleitung, um Anweisungen einzuholen, wie das Gespräch zu führen sei, da eine Beendigung unkontrollierte Folgen hätte haben können. Die Redaktion wurde ermahnt, nicht in laufende Polizeiaktionen »hineinzurecherchieren«. Es wurde verboten, mit Geiselnehmern Kontakt aufzunehmen. (1989)