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Begriffsbestimmung

Sprachliche Differenzierung zwischen „anhören“ und „verhören“

Unter der Überschrift „Kiep-Million – SPD will CDU-Chefin Merkel verhören“ berichtet eine Boulevardzeitung über die Absicht der SPD, die CDU-Vorsitzende Angela Merkel erneut vor den Parteispendenausschuss zu zitieren. Ein Leser der Zeitung reicht den Beitrag an den Deutschen Presserat weiter. Er sieht in dem Artikel zwei falsche Formulierungen. So wolle nicht die gesamte SPD Frau Merkel befragen, sondern lediglich die Mitglieder des Ausschusses wollten es tun. Zudem werde der Begriff „verhören“ falsch verwendet. „Verhören“ könnte nur verwendet werden, wenn ein Beschuldigter in einem strafrechtlichen Untersuchungsverfahren befragt werden würde. Die Rechtsvertretung des Verlages ist dagegen der Auffassung, dass nicht zwischen den Mitgliedern der SPD im Untersuchungsausschuss und der Partei als solcher unterschieden werden könne. Nicht nur Mitglieder des Ausschusses hätten die Forderung nach einer weiteren Befragung der CDU-Vorsitzenden gestellt. Die sprachliche Differenzierung zwischen „anhören“ und „verhören“ sei geradezu an den Haaren herbeigezogen. Der Begriff „verhören“ treffe die tatsächliche Lage durchaus. Es gehe schließlich nicht um freundliche Unterhaltungen, sondern um scharfe Diskussion zwischen den Geladenen, ihren Anwälten und den Ausschussmitgliedern. (2001)