Namensnennung
Ein Rollstuhlfahrer beschwert sich beim Deutschen Presserat. Eine Lokalzeitung hat ihn namentlich genannt und erwähnt, dass er durch Vermittlung eines Geistlichen beim Besuch Michael Gorbatschows in der Stadt dessen Autogramm erhalten hat: Der Betroffene wehrt sich gegen die Nennung seines Namens. Er fühlt sich durch den Artikel gedemütigt. Ein entsprechender Leserbrief sei nicht abgedruckt worden. Die Zeitung vertritt die Auffassung, der Behinderte sei im Zusammenhang mit Gorbatschow eine Person der Zeitgeschichte gewesen. Die Veröffentlichung der Leserzuschrift habe man abgelehnt, da diese noch einmal ins Licht der Öffentlichkeit rücke, was der Beschwerdeführer nicht veröffentlicht haben wollte. (1994)