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Versicherungsgewerbe

Versicherungsberater im US-Bundesstaat Texas müssen Fingerabdrücke leisten, bevor ihnen eine Lizenz erteilt wird. Das berichtet eine Fachzeitschrift. “In Deutschland brauchen hauptberufliche Versicherungsvermittler einen Gewerbeschein”, schreibt die Zeitschrift weiter. “Dafür prüfen die Ordnungsämter anhand von Führungszeugnissen, ob der Kandidat wegen persönlicher Unzuverlässigkeit abgewiesen werden muss.” Ein Versicherungsfachwirt beschwert sich beim Deutschen Presserat darüber, dass in dem Artikel eine unzulässige Gleichsetzung von Versicherungsberatern und Versicherungsvermittlern erfolge. Außerdem sei die Darstellung des Gewerbeanmeldungsverfahrens unkorrekt. Schließlich macht er geltend, dass in den Hinweis auf die Fingerabdruckpraxis in Texas eine Diskriminierung der Versicherungsberater und Versicherungsvermittler liege. Dadurch würden diese als potentielle Kriminelle abgestempelt. Die Zeitschrift erklärt, sie habe nicht behauptet, dass die Bezeichnungen “Versicherungsberater” und “Versicherungsvermittler” für den Versicherungsmarkt in Deutschland gleichbedeutend seien. Sie weist darauf hin, dass wegen der unterschiedlichen Rechtssysteme in Deutschland und den USA die Bezugnahme auf Versicherungsberater einerseits und Versicherungsvermittler andererseits gerechtfertigt sei. Die den Versicherungsberatern in den USA entsprechende Berufsgruppe in Deutschland seien die hauptberuflichen Versicherungsvermittler. In der kurzen Meldung habe sie nicht ausführlich auf alle gesetzlichen Bestimmungen bei der Erteilung eines Gewerbescheins eingehen können. In Kern sei die mitgeteilte Tatsache, dass Versicherungsvermittler einen Gewerbeschein benötigen, jedoch zutreffend. (1997)