Leserbrief
In einem Leserbrief wird einem namentlich genannten Beamten eines Landratsamtes der Vorwurf mangelnder Aufsicht in Fragen der Stadtplanung gemacht. Darauf greift der Gescholtene selbst zur Feder und schreibt auf Briefbögen seiner Behörde zwei gleich-lautende Leserbriefe an die beiden am Ort erscheinenden Lokalzeitungen: Darin nimmt er auch zu weiteren kommunalpolitischen Themen der Stadt und zur Amtsführung des Bürgermeisters Stellung. Eine der Zeitungen informiert den Bürgermeister über den Inhalt des Briefes. Gleichzeitig erhält der Landrat, der Vorgesetzte des Briefschreibers, Kenntnis vom Inhalt. Beide Herren setzen sich dafür ein, dass der Leserbrief nicht veröffentlicht wird. Der Betroffene weist in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat daraufhin, dass sein Leserbrief dem Redaktionsgeheimnis unterliege und der Inhalt nicht an Dritte hätte weitergegeben werden dürfen. Die Chefredaktion des Blattes hat sich zwischenzeitlich beim Beschwerdeführer entschuldigt. (1993)