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Jugendschutz

Schülerin, die ihr Baby in eine Mülltonne warf, durch Zeitung erkennbar

Eine Regionalzeitung informiert ihre Leserinnen und Leser, dass eine 17-jährige Realschülerin im Keller eines Mehrfamilienhauses ein Kind zur Welt gebracht, den Säugling in einen Plastikbeutel gesteckt und in eine Biotonne vor dem Haus geworfen hat. Dann sei die junge Mutter jedoch in Panik geraten und habe die Polizei gerufen. Nach Aussagen der Ärzte bestehe für das neugeborene Mädchen keine Lebensgefahr mehr. In dem Beitrag werden der Vorname sowie der abgekürzte Nachnamen der jungen Mutter veröffentlicht. Weiterhin enthält der Artikel Angaben zu Alter, Schule und Klasse der Betroffenen. Zudem wird ihr Foto – versehen mit einem Augenbalken – gezeigt. Ein Leser des Blattes hält diesen Journalismus für ekelhaft. In seiner Beschwerde beim Deutschen Presserat kritisiert er, dass das betroffene Mädchen durch die Zeitung erkennbar gemacht wird. Dieser Verstoß gegen den Pressekodex sei um so gravierender, da es sich um eine Minderjährige handele. Die Chefredaktion der Zeitung ist der Meinung, gegen den Text des Artikels sei nichts einzuwenden. Aber durch die veröffentlichten Bilder sei eine Identifikation möglich, auch wenn der Name nicht genannt und das Foto mit einem schwarzen Balken versehen worden sei. Dieses sei falsch und eine bedauerliche Fehlentscheidung der Redaktion gewesen. Darüber sei intern in der Redaktion gesprochen worden. Man habe diese Einsicht auch den etwa 20 Lesern mitgeteilt, die sich über den Artikel beschwert haben. (2000)