Büttenrede
Eine Lokalzeitung berichtet über zwei Karnevalsveranstaltungen am Ort und würdigt dabei die Büttenreden der beteiligten Karnevalisten. Über den Auftritt eines „russischen Asylanten“ schreibt sie, dieser habe voll die Stimmung im Saal und in Deutschland getroffen. Passagen seiner Büttenrede werden wiedergegeben, wie z.B. die Feststellung „Dummes Deutsche immer schaffe, Asylant kann immer raffe.“ Der Berichterstatter kommentiert schließlich: „Ein Super-Vortrag, der sehr viel Applaus erhielt und bestens vorgetragen wurde. Ein großes Lob an ...“. Eine Gewerkschaft im Kreisgebiet beanstandet in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat, der Autor des Berichts zitiere persönlich begeistert rassistische Klischees der schlimmsten Sorte. Zudem habe er sich den Inhalt der Rede durch die Formulierungen „Super-Vortrag“ und „großes Lob“ zu eigen gemacht. Die Redaktion beruft sich auf die Meinungsfreiheit. Zudem stehe ihre Berichterstattung im Zusammenhang mit einer ganz und gar nicht ernst zu nehmenden Veranstaltung. Sie verweist darauf, dass sie im nachhinein einen kritischen Leserbrief und eine Antwort des Verfassers veröffentlicht hat, der zugleich der Herausgeber der Zeitung ist. Dieser ist der Auffassung, dass es in der Fastnacht möglich sein müsse, das Thema „Asyl“ oder andere politische Reizthemen anzusprechen. Dem beanstandeten Vortrag könne man mit bestem Willen keinen ausländerfeindlichen Hintergrund nachsagen. In einer Stellungnahme auf derselben Seite wehrt sich auch der Sitzungspräsident des betroffenen Karnevalsclubs gegen den „falschen Eindruck“, seine Veranstaltung habe Ausländerfeindlichkeit verbreitet. Und auch die Redaktion distanziert sich in einer „Klarstellung“ zum Fremdenhass. (1996)