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Leserbrief

Der Vertreter eines Unternehmerverbandes schreibt an die Mitgliederzeitung einer Gewerkschaft einen Leserbrief, in dem er sich ironisch mit einem Kommentar auseinandersetzt. Dessen Autor hatte dem Bundeskanzler vorgeworfen, er werde weiteren Sozialabbau betreiben, was den Leserbriefschreiben zu der Feststellung veranlasst, dass der Kommentator von einer Wiederwahl des Kanzlers ausgeht, da er sonst den vom Verfassen beklagten Sozialabbau ja nicht betreiben könne. Im letzten Absatz seines Briefes fragt der Unternehmensvertreter den Autoren der Gewerkschaftszeitung, wie er sich erkläre, dass die Mehrheit der Arbeitnehmer den Kanzler trotz jener Aufklärung wieder wählen werde. Die Antwort sei einfach: »Sie erkennen Ihren Kommentar als das, was er ist: Üble Polemik«. Die Zeitschrift veröffentlicht den Leserbrief, streicht jedoch den letzten Absatz. Darüber beschwert sich der Einsender beim Deutschen Presserat. Die Redaktion habe durch diese Kürzung den Sinn seines Briefes entstellt. Die Zeitschrift verweist auf ihr Impressum, in dem erklärt wird, dass sich die Redaktion die Kürzung von Leserbriefen vorbehält. Im übrigen liege keine sinnentstellende Kürzung vor. (1994)