PKK
Türkische Zeitung nennt Teilnehmer an einer Demonstrationen einen PKK’ler
Ein Nachrichtenmagazin berichtet, die Sozialministerin eines Landes habe sich beim Justizminister eines anderen Landes für einen Deutschkurden eingesetzt, gegen den wegen Teilnahme an einem Kurdenfest ermittelt werde. Eine in Deutschland erscheinende türkische Zeitung berichtet unter der Überschrift “Als Vermittlerin für einen PKK’ler fungiert” über den Inhalt des Artikels. Sie bezeichnet den Betroffenen als einen PKK’ler und behauptet, dass die Demonstration, an der er teilgenommen habe, von PKK-Sympathisanten organisiert worden sei. Der Deutschkurde beschwert sich beim Deutschen Presserat. Er weist darauf hin, dass er kein PKK’ler sei. Diese Behauptung gefährde ihn bei Reisen in die Türkei. Die Rechtsvertretung der türkischen Zeitung bleibt dabei: Der Beschwerdeführer habe unstreitig an einer Demonstration von PKK-Gefolgsleuten teilgenommen. In diesem Zusammenhang sei gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eröffnet worden. In dem Bericht werde der Betroffene als “PKK-Sympathisant” oder “-freund” bezeichnet. Diese Bezeichnung müsse er sich nach der Teilnahme an der Demonstration zurechnen lassen. Als politisch aktivem kurdischstämmigem Deutschen müssten ihm die Folgen in der türkischen Öffentlichkeit klar sein, wenn er sich dazu entschließe, an einer Demonstration im Umfeld von PKK-Anhängern teilzunehmen.