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Fragezeichen

Politiker unter dem Verdacht des Absahnens bei Reisekosten

Unter dem Stichwort „Europäische Union“ berichtet eine Zeitschrift in zwei Beiträgen über finanzielle Unregelmäßigkeiten in einem deutsch-spanischen Institut, das ins Visier des Europäischen Rechnungshofs geraten sei. Im ersten Beitrag wird ein deutscher Europaabgeordneter als Leiter der Stiftung genannt. Im zweiten Beitrag ist sein Foto enthalten. In der Unterzeile wird gefragt: „Abgesahnt?“. Der Politiker beschwert sich beim Deutschen Presserat. Entgegen den Aussagen des Artikels sei er nicht Leiter, sondern ehrenamtlicher Vorsitzender des Vorstandes des Institutes. Durch die Veröffentlichung des Bildes und der Unterzeile im Umfeld des zweiten Beitrags entstehe der Eindruck, er habe „abgesahnt“. Das sei falsch und ehrverletzend. Die Rechtsabteilung des Verlages verweist darauf, dass die Bildunterschrift deutlich mit einem Fragezeichen versehen sei. Dadurch werde klar, dass es sich nicht um eine Tatsachenbehauptung, sondern nur um eine Möglichkeit handele. Eine derartige Möglichkeit bestehe tatsächlich, wie sich aus dem vorliegenden Prüfbericht des Europäischen Rechnungshofs vom 12. August 1998 ergebe. Darin sei vermerkt, dass sich die mit dem Institut verbundenen Europaabgeordneten möglicherweise ihre Reisekosten doppelt erstatten ließen, nämlich von dem Institut und von dem Europäischen Parlament. Da es sich bei dem Beschwerdeführer um einen dieser Abgeordneten, nämlich ihren Präsidenten, handele, sei die Zeitschrift also durchaus berechtigt gewesen, in der Bildunterschrift die Frage „Abgesahnt?“ zu stellen. (2000)