Entscheidungen finden

Verdachtsberichterstattung

Ein Sparkassenchef soll das Bankgeheimnis verletzt haben

Eine Boulevardzeitung stellt die Frage, ob eines der größten deutschen kommunalen Kreditinstitute das Bankgeheimnis verletzt habe. Unter der Schlagzeile “War es die späte Rache des Sparkassenchefs?” wird die Vermutung geäußert, Informationen über Kreditgeschäfte des örtlichen CDU-Fraktionschefs könnten die Rache des Chefs der Sparkasse dafür sein, dass er mit seiner Bewerbung um ein höheres Amt in der deutschen Bankenszene gescheitert sei. Die Pressestelle der Sparkasse beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die Berichterstattung des Blattes sei falsch und ehrverletzend. Bei den Lesern werde der Eindruck erweckt, der Chef der Sparkasse habe aus persönlichen Motiven gegen das Bankgeheimnis verstoßen. Dies sei eine persönliche Verunglimpfung des Vorstandsvorsitzenden und eine image- und geschäftsschädigende Darstellung für die Sparkasse. Die Redaktionsleitung des Blattes erklärt, aufgrund einer persönlichen Verbundenheit des Sparkassenchefs mit dem zurückgetretenen SPD-Kandidaten sei in der Stadt der Verdacht geäußert worden, dass die Sparkasse mit ihrem Chef den SPD-Kandidaten stützen wollte. Hinzu komme, dass der Sparkassenchef schon einmal an dem Votum des CDU-Vertreters bei dem Bemühen, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes zu werden, gescheitert sei. Insoweit sei mehrfach der Verdacht aufgekommen, dass eine starke Animosität des Sparkassenchefs gegen die CDU und seine Verbindung zu dem zurückgetretenen Spitzenkandidaten der SPD Gründe für die “Enthüllung” eines angeblich nicht korrekten Bankgeschäfts gewesen seien, in das der Vorsitzende der CDU-Fraktion verwickelt gewesen sein soll. Im Hinblick auf den laufenden Kommunalwahlkampf hätte die Zeitung daher auf eine solche Verdachtsberichterstattung nicht verzichten können. Dass es eine Verdachtsberichterstattung ist, ergebe sich aus dem gesamten Text einschließlich der Überschrift. Die Redaktionsleitung betont abschließend, dass wesentliche Punkte des Dementis der Stadtsparkasse in dem Artikel veröffentlicht worden seien. (1999)