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Fotoveröffentlichung gegen Bezahlung

Wirtschaftszeitschrift verlangt Geld für Illustration von Texten

Eine Zeitschrift für Wirtschaft, Handel und Technik bietet einem Unternehmen im Rahmen einer Messenachlese eine redaktionelle Berichterstattung an. Interview und Artikelerstellung seien kostenlos. Berechnet werde das in Absprache mit der Geschäftsleitung ausgewählte Bildmaterial mit 5,30 Euro/mm Höhe, einspaltig, schwarzweiß. Der Farbzuschlag betrage 25 Prozent. Die PR-Werkstatt, welche die Firma in der Pressearbeit betreut, sieht durch dieses Angebot das Trennungsgebot in Ziffer 7 des Pressekodex verletzt. In diesem Zusammenhang weist der Beschwerdeführer auf eine inzwischen eingestellte und auf Grund des gleichen Sachverhalts bereits gerügte Publikation des selben Verlages hin. Die Rechtsvertretung der Zeitschrift betont in ihrer Stellungnahme, die Zeitschrift finanziere sich nicht ausschließlich über berechnete Kosten für auf Wunsch veröffentlichtes Bildmaterial, sondern vielmehr über den Vertrieb an die Käufer. Die Redakteure des Magazins setzten sich in kritischer Form mit den bereits dargelegten Neuerungen des Marktes und der Wirtschaft auseinander, ohne dass bestimmte Produkte, Produzenten oder Firmen in den Vordergrund gestellt bzw. gegen Bezahlung als besonders positiv dargestellt würden. Selbstverständlich sei die Veröffentlichung eines Artikels nicht von einer Verknüpfung mit Bildmaterial abhängig. Abschließend weist die Rechtsvertretung darauf hin, dass die Zeitschrift inzwischen aus betriebswirtschaftlichen Gründen eingestellt worden sei. (2002)