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Falsche Tatsachenbehauptung

Ein ehemaliger Landrat beschwert sich über drei Veröffentlichungen in einem Boulevardblatt. Unter der Überschrift »... Nach Wahlschlappe-Ehefrau des... Landrats erlitt Herzanfall« wird über seine Niederlage bei der Landratswahl berichtet. Am selben Tag habe seine Frau einen Herzanfall erlitten. Sechs Wochen später schreibt die Zeitung unter der Überschrift »100000 DM Schulden -... Ex-Landrat verschickt Bettelbriefe«, der Beschwerdeführer habe auf amtlichem Briefpapier um Wahlspenden gebeten, die auf sein Privatkonto eingezahlt werden sollten. Nach weiteren sechs Wochen teilt die Zeitung ihren Lesern unter der Überschrift »Lauschangriff im Amt?- Skandal um ... Ex-Landrat« mit, im Landratsamt sei eine Abhöranlage entdeckt worden. Die Staatsanwaltschaft prüfe, ob eine Straftat vorliege, d. h. ob Mitarbeiter unbemerkt abgehört worden seien. (1990)