Werbung für Produkte und Reisen
Supplements einer Programmbeilage nicht als Werbung gekennzeichnet
Ein Fernsehmagazin, das Zeitungen beigelegt wird, veröffentlicht in zwei Ausgaben das Supplement “familie heute”, in dem sich Preisausschreiben, Verbrauchertipps, Kochrezepte und Reisevorschläge finden. Innerhalb dieser Beiträge wird eine Vielzahl von Produktnamen genannt. Ein Bezirk der IG Medien nimmt Anstoß daran und schaltet den Deutschen Presserat ein. In dem Supplement werde eindeutig Schleichwerbung betrieben. Die Chefredaktion des Magazins erklärt, das Supplement “familie heute” sei in der Vergangenheit mit dem Hinweis “Anzeige” gekennzeichnet worden. Eine Untersuchung habe jedoch ergeben und Leserbriefe hätten gezeigt, dass die Leserschaft die Veröffentlichung sehr positiv bewertet und es auch keinen Zweifel am werblichen Charakter gibt. Deshalb sei man im Laufe der Zeit zu der Überzeugung gelangt, dass es einer gesonderten Kennzeichnung nicht bedürfe. In dieser Meinung sei man bestätigt worden, da auch andere Verlage offenbar die gleiche Meinung vertreten und keine Kennzeichnung vorgenommen haben. Sollte es der Presserat jedoch für notwendig halten, werde man künftig wieder eine Kennzeichnung mit dem Wort “Anzeige” vornehmen. (1999)