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Foto einer Minderjährigen

Redaktion will im Einverständnis mit der Mutter gehandelt haben

Ein Boulevardblatt berichtet unter der Überschrift „Wir hatten vier Jahre keinen Sex“ bzw. „Ich war die Verlobte von Ulrikes Mörder“ über den mutmaßlichen Mörder eines zwölfjährigen Mädchens und dessen letzte Freundin. In dem Beitrag wird ein Brief der Ex-Freundin an den Verdächtigen veröffentlicht, ebenso ein Foto von ihr und zwei Bilder ihrer kleinen Schwester, für die sich der Verdächtige „interessiert“ haben soll. Ein Leser des Blattes legt die Veröffentlichung dem Deutschen Presserat vor. Er sieht sowohl das Persönlichkeitsrecht der Ex-Freundin verletzt, als auch das von zwei Personen, deren Daten teilweise aus dem abgedruckten Brief hervorgehen. Die Chefredaktion teilt mit, dass die Berichterstattung mit Einwilligung der Ex-Verlobten und der allein sorgeberechtigten Mutter erfolgt sei. Beide Frauen hätten bereitwillig Details aus ihrem Leben erzählt. In dem Gespräch sei nicht einmal vereinbart worden, dass der Name der Ex-Verlobten verändert oder ihr Gesicht mit einem Balken anonymisiert werden solle. Diese Maßnahmen habe die Redaktion selbstständig zum Schutz der Betroffenen vorgenommen. Auch die Veröffentlichung des Briefes der Ex-Verlobten sei in vollem Einverständnis erfolgt. Dass dabei die Telefonnummer einer gewissen Melanie zu erkennen gewesen sei, könne man nicht beanstanden, da zum Zeitpunkt der Berichterstattung diese Telefonnummer nicht mehr geschaltet gewesen sei. Die Identifizierbarkeit von "Melanie“ könne daher wohl ausgeschlossen werden. Insgesamt sei die Berichterstattung in dieser Form durch ein öffentliches Interesse gerechtfertigt. (2001)