PR-Aktion
Ein Schlagersänger verkauft seine Freundin an einen Millionär
Eine Boulevardzeitung berichtet, dass ein bekannter Schlagersänger, der sich zur Zeit in Geldnöten befinde, seine Freundin für ein Jahr einem Millionär überlasse, der dafür 500.000 DM zahle. Die Freundin selbst äußert in dem Bericht ihr Einverständnis. Vielleicht könne sich ihr Lebensgefährte dann eine neue Leber leisten. Aus Liebe zu ihm würde sie einfach alles tun. Alle Beteiligten sind abgebildet. Ein weiterer Beitrag berichtet über die Vertragsunterzeichnung, die im Foto gezeigt wird. Auch der Vertrag wird im Faksimile veröffentlicht. Ein Leser der Zeitung findet die Wortwahl der Beiträge entwürdigend. Vermutlich sei diese Zeitung die erste in Deutschland, die einen Zuhältervertrag wortwörtlich veröffentliche. Die Chefredaktion der Zeitung betont, dass alle drei Beteiligten in die Berichterstattung eingewilligt hätten. Sie hätten dafür sogar eigens einen kleinen Pressetermin arrangiert. Die Frau habe im übrigen selber Wert darauf gelegt, als „Dummchen“ zu erscheinen. Man könne geteilter Auffassung darüber sein, ob die von dem Sänger initiierte PR-Aktion besonders geschmackvoll sei. Es entspreche aber der Chronistenpflicht einer Tageszeitung, auch über die Absurditäten des Lebens zu berichten. (2001)