Falschmeldung mit Richtigstellung
Alkoholeinfluss von Beteiligten an tragischem Unglück bestätigt
Unter der Überschrift „Mutprobe kostet 14-jährigen das Leben“ berichtet eine Regionalzeitung über einen Jungen, der von einem Zug erfasst und getötet wurde. Im Bericht heißt es, er und seine Freunde stammten allesamt aus einem sozialen Brennpunkt und hätten zum Zeitpunkt des tragischen Geschehens erheblich unter Alkoholeinfluss gestanden. Zwei Tage später berichtigt sich die Zeitung. Die Aussage, der getötete Junge habe aus einem sozialen Brennpunkt gestammt, sei falsch gewesen. Er sei aus einem intakten Elternhaus gekommen und Schüler des örtlichen Gymnasiums gewesen. Die Eltern des Getöteten kritisieren zwei nach ihrer Meinung falsche Tatsachenbehauptungen der Zeitung und wenden sich an den Deutschen Presserat. Keiner der Jugendlichen hätte aus einem sozialen Brennpunkt gestammt und zum Zeitpunkt der Berichterstattung sei die Behauptung, die Beteiligten hätten unter Alkoholeinfluss gestanden, eine reine Vermutung gewesen. Eine Obduktion hätte da noch nicht stattgefunden. Die zweite falsche Tatsachenbehauptung sei – so die Eltern – in der Richtigstellung nicht korrigiert worden. Die Chefredaktion der Zeitung weist auf die unverzügliche Richtigstellung der Behauptung über die Herkunft aus einem sozialen Brennpunkt hin. Dies sei eine falsche Tatsachenbehauptung gewesen, die auf eine Adressenverwechslung zurückzuführen sei. Die Redaktion beharrt jedoch auf ihrer Behauptung, dass die beteiligten jungen Leute unter Alkoholeinfluss gestanden hätten. Diesem Detail der Berichterstattung hätten die Aussagen der Jugendlichen entsprochen, die an dem Geschehen am Bahngleis beteiligt gewesen seien. Insoweit habe man keinen Grund gesehen, diese Behauptung zu relativieren. Der mittlerweile vorliegende Bericht des Gerichtsmediziners zeige auch, dass Alkohol im Spiel gewesen sei. Bei einem der jungen Leute sei eine Blutalkoholkonzentration von 4,1 Promille festgestellt worden. Die Chefredaktion betont allerdings den inoffiziellen Charakter dieser Information. (2003)