Fotoveröffentlichung gegen Bezahlung
Zeitschrift stellt Illustration eines Firmenporträts in Rechnung
Eine Wirtschaftszeitschrift fordert in einem Schreiben an eine Firma, die einen Gebäude-Service betreibt, für die Bebilderung eines redaktionellen Beitrags über das Unternehmen die Erstattung von Veröffentlichungskosten. Für Schwarzweißbilder werden 4,95 Euro und für Farbbilder 8,95 Euro pro Millimeter Höhe/Spalte berechnet. Die Geschäftsleitung der Firma wendet sich daraufhin mit einer Beschwerde an den Deutschen Presserat. Sie legt dem Presserat den Layout-Entwurf eines Interviews, das mit drei Bildern illustriert ist, sowie eine Rechnung über die Summe von 3.776,45 Euro vor. Nach ihrer Ansicht verstößt die Forderung der Zeitschrift gegen Ziffer 7 des Pressekodex. Die Rechtsvertretung des Verlages bittet den Beschwerdeausschuss um Aussetzung des Verfahrens, da sie sich zur Zeit mit dem Beschwerdeführer zivilrechtlich auseinandersetze. Man gebe deshalb keine Erklärungen ab, bevor dieses Verfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen sei. (2002)