Diskriminierung von Sinti und Roma
Festgenommener Mann soll auf eine Wohnung geschossen haben
Eine Regionalzeitung meldet, nach den Schüssen auf ein Mehrfamilienhaus in einem Ort des Verbreitungsgebiets sei ein Verdächtiger vernommen worden. Der streite eine Beteiligung jedoch ab. Auch die Tatwaffe sei noch nicht gefunden worden. Nach einem weiteren Verdächtigen werde noch gesucht. Bei beiden solle es sich ebenso wie bei den zwei Opfern in der gezielt beschossenen Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses um Roma oder Sinti handeln. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma fügt die Veröffentlichung einer Sammelbeschwerde beim Deutschen Presserat bei. Er hält die Kennzeichnung der Beteiligten als Roma oder Sinti für diskriminierend. Der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung führt aus, dass der vom Zentralrat beanstandeten Meldung eine Pressemitteilung der Polizei zu Grunde gelegen habe. Der für die Veröffentlichung verantwortliche Mitarbeiter habe es versäumt, den in diesem Fall zum Verständnis des Vorganges nicht erforderlichen Hinweis auf die Nationalität (!) der Tatverdächtigen zu streichen. Er habe damit gegen eine klare Weisung der Chefredaktion verstoßen und sei deshalb ermahnt worden. Den Vorgang werde man zum Anlass nehmen, in der nächsten Konferenz der Redaktionsleiter die Problematik erneut zu thematisieren. (2003)