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Kommerzieller Auftragsdienst

Zeitung stellt Agentur-Quellenangabe unter einen PR-Artikel

„Handys in Kinderhand für Eltern kein Problem“ steht über einem Beitrag, den eine Regionalzeitung veröffentlicht und der eine große Agentur als Quelle nennt. Ein Leser stellt fest, dass es sich bei dem Artikel um den Beitrag eines kommerziellen Auftragsdienstes handelt und deshalb die Agenturangabe falsch sei. Damit werde der falsche Eindruck von Seriosität vermittelt. Im übrigen sei der Inhalt des Artikels ethisch verwerflich, da allgemein vor einer Nutzung von Handys durch Kinder gewarnt, hier jedoch eine positive Haltung der Eltern zu diesem Thema geschildert werde. Er schaltet den Deutschen Presserat ein. Die Zeitung lässt die Beschwerde durch eine Firma beantworten, die ihr fertige Seiten zuliefert. Die Agenturangabe sei ein Versehen gewesen, doch werde das Thema Handynutzung durch Kinder korrekt wiedergegeben. Die dem Beitrag zugrunde liegende Umfrage sei seriös. (2002)