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Medikamentenwerbung

Produktwerbung mit „Lebensart“ statt mit „Anzeige“ gekennzeichnet

Eine TV-Zeitschrift veröffentlicht unter der Überschrift „Die Turbo-Diät“ einen Beitrag, der sich mit dem Thema Gewichtsabnahme beschäftigt. In dem Artikel wird mehrmals auf ein bestimmtes Medikament hingewiesen. Über dem Artikel steht der Kolumnentitel „Lebensart“. Auf der gleichen Seite stellt die Redaktion mehrere andere, namentlich genannte Medikamente vor. Die Leiterin eines journalistischen Text-Services hält die Veröffentlichung für Werbung und schaltet den Deutschen Presserat ein. Die Chefredaktion der Zeitschrift teilt in ihrer Erwiderung mit, sie sei der Auffassung gewesen, dass die kritisierte Seite als Werbung erkennbar gewesen sei. Allerdings sei im Produktionsprozess ein gestalterischer Fehler passiert. Statt die Seite als Anzeige zu kennzeichnen, sei beim Layout der Kolumnentitel „Lebensart“ verwendet worden. In Zukunft werde man darauf achten, dass sich ähnliches nicht wiederholen wird. (2003)