Ehre eines Lehrers verletzt
Kläger gegen ein Arbeitszeitmodell dreimal als faul bezeichnet
Eine Boulevardzeitung berichtet unter der Überschrift „Lieber Lehrer, bist Du zu faul für die Klassenfahrt?“ über einen Lehrer, der wie viele andere seiner Kollegen aus Protest gegen ein neues Arbeitszeitmodell des Senats eine Reise seiner Schulklasse abgesagt und ein Gerichtsverfahren angestrengt hatte. Der Mann, durch ein Foto und Nennung des Vornamens, des abgekürzten Nachnamens sowie des Alters klar identifizierbar, wird in dem Beitrag dreimal als „Lehrer Faul“ bezeichnet. Der Betroffene wehrt sich durch eine Beschwerde beim Deutschen Presserat. In der Bezeichnung „Lehrer Faul“ sieht er eine ehrverletzende Behauptung. In der Veröffentlichung werde ein völlig falscher Prozessgegenstand geschildert. Die Behauptung, er wolle seine Überstunden bezahlt bekommen, sei falsch. Diese Forderung habe er nie erhoben. Er habe vielmehr, stellvertretend für weitere Betroffene, durch eine Klage beim Oberverwaltungsgericht die Frage klären lassen wollen, ob eine Klassenfahrt, unabhängig davon, wie weit die Planung dafür gediehen sei, noch abgesagt werden dürfe. Die Rechtsabteilung des Verlages betont, die Berichterstattung über den Beschwerdeführer und den von ihm angestrebten Rechtsstreit sei von öffentlichem Interesse. Die Diskussion über das neue Arbeitszeitmodell für Lehrer habe in der ganzen Bundesrepublik Aufsehen erregt. Die Einführung des Modells sei im Ergebnis mit einer Mehrbelastung für die Lehrer verbunden. Dies habe zu vielfältigen Protesten von Seiten der Lehrerschaft, der Gewerkschaften und der Schulbehörden geführt. Die Weigerung des Beschwerdeführers, an einer bereits lange geplanten Klassenreise teilzunehmen, sei auch Teil dieser Protestaktion gegen das Modell gewesen. So weit der Beschwerdeführer einwende, die Berichterstattung würde den Eindruck vermitteln, Lehrer seien faul, würden viel verdienen und wenig leisten sowie sich ständig über ihren Job beschweren, könne man dem nicht zustimmen. Die Überschrift des Artikels lasse bewusst offen, ob es sich bei dem Beschwerdeführer um einen faulen Menschen handele. Auf Grund der Diskussion über das Modell der Lehrerarbeitszeit sei es gerechtfertigt, die Frage zu stellen, wie viel ein Lehrer leisten müsse und was ihm zugemutet werden könne. (2003)