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Werbung für Medikamente

Programmbeilage betreibt Schleichwerbung für Pharma-Produkte

Eine Wochenzeitung, Programmbeilage von Tageszeitungen, veröffentlicht in einer Folge von Ausgaben Gesundheitstipps eines Arztes. Dieser empfiehlt in seinen Kolumnen ein bestimmtes Anti-Aging-Mittel, ein Nasenspray, ein Impulshomöopathikum, Dragees gegen Vitalstoff-Mangelzustände oder ein Medikament gegen Sinusitis-Beschwerden. In einer der Ausgaben ist eine komplette Seite mit dem Titel „Gesundheit“ enthalten, auf der auf bestimmte Pharma-Produkte wie Thermalwasser, Schlafmittel, Kakaogetränk bzw. eine Wirkstoffkombination für Magen- und Darmprobleme hingewiesen wird. Ein Leser sieht in den Beiträgen Werbung für konkrete Arzneimittel und wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Texte hätten seiner Meinung nach als Anzeigen gekennzeichnet werden müssen. Er habe sich bereits 1988 über eine ähnliche Vorgehensweise des Blattes beschwert. Damals habe der Beschwerdeausschuss des Presserats eine Rüge ausgesprochen. Die Chefredakteurin der Zeitung erklärt, ihre Redaktion verwerte Nachrichten aus dem Pharmabereich dann, wenn sie neu seien oder es eine neue Studie dazu gebe. Nach diesen Gesichtspunkten würden auch die Kolumnen des Arztes ausgewählt. Die Chefredaktion halte diese Form der Berichterstattung für ein wichtiges Service-Element im Blatt, um die Leser schnell, hilfreich und zeitnah – auch über Pharmathemen – zu informieren. (2003)