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Namensnennung bei Telefonaktion

Nutzer des Lesertelefons hatte unerkannt bleiben wollen

Ein Ministerpräsident reist über Land. Ein Lokalblatt berichtet über den Besuch und rühmt die Leutseligkeit des hohen Gastes. Für eine alte Frau, die sich für seine Hilfe bei einem Projekt bedankte, habe er ein Ohr gehabt, ebenso bereitwillig habe er von einem Mann einen Beschwerdebrief über das örtliche Finanzamt entgegengenommen. Einige Monate später sitzt der Landesvater am Telefon der Zeitung und hört sich die Sorgen der Leserinnen und Leser an. Auch darüber berichtet das Blatt in großer Aufmachung. Unter den Anrufern ist auch jener Mann, der sich seinerzeit über das Finanzamt beschwert hatte. Er beklagt, dass sein Schreiben vom Ministerialbüro an den Beamten weitergeleitet worden sei, der das Anliegen des Bittstellers seinerzeit abgelehnt hatte. Der Ministerpräsident bittet den Mann um ein neuerliches Schreiben und hört sich abschließend noch einen unkonventionellen Steuerreformvorschlag seines Gesprächspartners an. Die Zeitung gibt den Inhalt dieses Gesprächs wieder und nennt den Anrufer mit vollem Namen unter Angabe seines Heimatorts. Der Betroffene beschwert sich beim Deutschen Presserat, weil er sich in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt sieht. Hinsichtlich der ersten Veröffentlichung habe er die Reporterin, die sich erst im Nachhinein als solche zu erkennen gegeben habe, gebeten, nichts von seiner Briefübergabe zu schreiben, auch nicht allgemein. Im Rahmen der Telefonaktion habe die Zeitung ohne seine ausdrückliche Einwilligung seinen Namen und seinen Wohnort genannt sowie sein steuerrechtliches Problem erklärt. Das Gespräch mit dem Ministerpräsidenten sei zudem ohne seine Einwilligung auf Tonband aufgenommen worden. Schließlich seien seine Äußerungen auch nicht korrekt wiedergegeben worden. Die Chefredaktion der Zeitung erklärt, der Beschwerdeführer sei von sich aus auf die Redaktion zugekommen und habe dabei nicht darum gebeten, unerkannt bleiben zu dürfen. Eine Folgeabschätzung dahingehend, dass der Anrufer an der Berichterstattung Anstoß nehmen würde, sei mit Blick auf die Öffentlichkeit dieser Aktion nicht möglich gewesen. Das Lesertelefon solle ja vielmehr als breites Forum den Interessen der Leser dienen. Daraus ergebe sich auch eine öffentliche Berichterstattung in der Zeitung. Da die Leser den Ministerpräsidenten mit einer Direktdurchwahl unmittelbar angerufen hätten, sei der Bandmitschnitt als technische Hilfe zur Erinnerung für die spätere Berichterstattung erstellt worden. Eine ausdrückliche Genehmigung eines solchen Mitschnittes sei allerdings nicht eingeholt worden. Die Chefredaktion räumt ein, den Inhalt des Telefongesprächs nicht wortgetreu wiedergegeben zu haben. In einem Schreiben an den Beschwerdeführer hat sie diesen gebeten, den Irrtum zu entschuldigen. (2003)